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25. April 2023
Reportage:   Sandra Tjong
Erste Bilanz

Wie das Lieferkettengesetz wirkt

Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit Jahresbeginn in Kraft. Zur Enttäuschung der Befürworter war es auf Druck der Industrie erheblich abgeschwächt worden. Zeigt es trotzdem Wirkung? Wird die EU-Gesetzgebung höhere Anforderungen stellen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
25. April 2023
Text: Sandra Tjong   Jörg Böthling/missio München

Warum bedarf es des Lieferkettengesetzes?

Kinder, die Gold schürfen oder auf Plantagen schuften, Einsatz von Pestiziden, Frauen und Männer, die Zwangs arbeit leisten – Beispiele für menschenunwürdige, umwelt- und gesundheitsschädigende Arbeit gibt es weltweit genug. 2020 prüfte die Bundesregierung, wie viele Firmen mit mindestens 500 Mitarbeitern auf freiwilliger Basis Sorgfaltspflichten erfüllen, die den UN-Leitprinzipien für Wirtschafts- und Menschenrechte entsprechen: Es waren gerade mal 13 bis 17 Prozent.

Was bringt das deutsche Lieferkettengesetz?

Das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern in Deutschland (ab 2024: 1000 Mitarbeiter), gegen Menschenrechtsverletzungen und einzelne Umweltschutzverstöße bei ihren Lieferanten vorzugehen. Damit einhergehen eine Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Bekommt eine Firma beispielsweise mit, dass auf einer Plantage ungeschützt mit giftigen Chemikalien hantiert wird, muss sie den Missstand beheben. Stellt sie allein ein erhöhtes Risiko fest, muss sie vorbeugende Maßnahmen dagegen ergreifen.

Wer kontrolliert?

Kontrollinstanz ist das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (Bafa), dem die Firmen jährlich Bericht erstatten müssen. Die Behörde prüft die Angaben und kann Nachforschungen unternehmen. Stellt sie unzureichende Maßnahmen oder Verstöße fest, kann sie bei Firmen mit 400 Millionen Euro Jahresumsatz ein Bußgeld verhängen, das bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes beträgt. Des Weiteren haben Betroffene, Gewerkschaften und NGOs die Möglichkeit, Verstöße zu melden und ein Verfahren bei der Bafa einzuleiten.

Sind erste Auswirkungen spürbar?

Ja. Das Südwind-Institut für Ökonomie und Ökumene verzeichnet mehr Anfragen, aber auch Fortschritte, wie Pablo Campos, wissenschaftlicher Mitarbeiter, erläutert. Beispiel Bananensektor: Der Branchenriese Aldi Süd, der mit Preisdrückerei immer wieder Negativschlagzeilen gemacht hat, will künftig höhere Preise zahlen. „Das hat Signalwirkung, bewirkt aber nur etwas, wenn das Geld in höhere Löhne, sichere Arbeitsplätze und Umweltschutz investiert wird“, sagt Campos. Problematisch: Die Strukturen in Ecuador, Deutschlands größtem Bananenlieferanten, sind trotz Zertifizierungen intransparent. Der illegale Anbau floriert – geschätzt auf einer Fläche so groß wie Costa Rica, und es wird nur ein Bruchteil der gesetzlich vorgeschriebenen existenzsichernden Löhne gezahlt. Unabhängige Gewerkschaften haben es nicht leicht. Ohne sie wird es nach Einschätzung von Campos allerdings schwierig, faire Arbeitsbedingungen zu garantieren. „Die tatsächliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten.“ Immerhin: Der Markt bewegt sich.

Wo liegen die Grenzen des Gesetzes?

Anders als von zivilgesellschaftlichen Organisationen eingefordert, müssen Unternehmen nicht die gesamte Wertschöpfungskette betrachten, um die größten Risiken für Verstöße auszumachen. Ihre Sorgfaltspflicht gilt in erster Linie für die unmittelbaren Lieferanten. Beispiel Baumwolle: Arbeiten Menschen auf einer Plantage für einen Hungerlohn, muss die Modefirma hierzulande erst tätig werden, wenn ihr ein klarer Hinweis auf diesen Missstand vorliegt. „Brennende Probleme am Beginn der Lieferketten drohen damit aus dem Fokus zu geraten“, kritisiert Eva-Maria Reinwald, am Südwind-Institut für globale Wirtschaft und Menschenrechte zuständig. Weitere Kritikpunkte: Die Umweltschutzanforderungen konzentrieren sich nur auf einzelne Aspekte wie Quecksilber und Abfallentsorgung. Die nachgelagerte Lieferkette spielt keine Rolle. Firmen werden nicht für die Folgen ihrer Lieferungen in die Pflicht genommen – etwa wenn sie Pestizide oder Waffen ins Ausland liefern. Umstritten ist zudem, dass die ursprünglich geplante zivilrechtliche Haftungsregelung wieder gekippt wurde. Damit bleibt es für Betroffene schwierig, vor deutschen Gerichten für erlittenes Leid auf Schadenersatz zu klagen. Eva-Maria Reinwald: „Wir müssen gut beobachten, ob die Firmen wirklich auf echte Veränderungen, wie die Zahlung höherer Preise und Schulungen oder Arbeitsschutzmaßnahmen wie Luftfilter, setzen. “

Wie bewertet die Wirtschaft das Gesetz?

Unternehmerverbände haben eine Entschärfung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs durchgesetzt, indem sie Wettbewerbsnachteile durch bürokratische Belastungen ins Feld führten und vor  unkalkulierbaren finanziellen Risiken durch Schadenersatzklagen warnten. Auch am aktuellen Gesetz gibt es Kritik. „Ein Bürokratiemonster“, klagte der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Holger Görg, mit Blick auf einen 400 Fragen umfassenden Katalog der Bafa. Der ehemalige Wirtschaftsweise Bert Rürup hätte dagegen befürwortet, dass das Gesetz auch für kleinere Betriebe gilt, denn sie liefen Gefahr, einen Trend zu verpassen: Immer mehr Kunden und Investoren wollten schließlich wissen, unter welchen Bedingungen Produkte hergestellt werden, argumentiert er. Nach einer Studie des „Handelsblatt Research Instituts“ lohnt sich der Zusatzaufwand für Firmen. Die Vorteile sind: ein besserer Ruf, gute Produktqualität und zuverlässige Lieferbeziehungen.

Was wird auf EU-Ebene geplant?

Auf EU-Ebene wird derzeit über ein europaweites Lieferkettengesetz verhandelt. Nach Stand von März gehen die diskutierten Regelungen über das deutsche Gesetz hinaus, was den Befürwortern Hoffnung auf eine größere Durchschlagskraft macht. So werden im Entwurf der EU-Kommission bereits Firmen ab 500 Mitarbeitenden auf die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechts- und Umweltschutzstandards verpflichtet, in Hochrisikosektoren, wie der Textilindustrie, sind 250 Angestellte die Grenze. Neben Bußgeldverfahren sind Zivil klagen vorgesehen, die Umweltstandards werden weiter gefasst und durch Klimaziele ergänzt. Weiter bestehen Chancen, dass der Finanzsektor in die Pflicht genommen wird. Die Sorgfaltspflicht soll sich auch auf die nachgelagerte  Wertschöpfungskette beziehen. NGOs, Kirchen und Gewerkschaften drängen darauf, Schlupflöcher zu schließen. Die Wirtschaft befürwortet grundsätzlich eine einheitliche europäische Regelung, die Kritik fällt allerdings ähnlich aus wie beim deutschen Gesetz. Letztlich muss eine Kompromisslösung zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat als Vertreter der Mitgliedsstaaten gefunden werden.

Wird Deutschland das Gesetz letztlich nachschärfen?

Das wird sich frühestens Ende des Jahres ergeben, womöglich erfolgt die Einigung auf eine EU-Richtlinie auch erst 2024. „Der Prozess zum EU-Lieferkettengesetz ist hart umkämpft, aber es bestehen realistische Chancen, dass sich Verbesserungen im Schutz von Mensch und Umwelt durchsetzen. Im Sinne der globalen Gerechtigkeit wäre das dringend geboten“, lautet das Fazit von Eva-Maria Reinwald. 

BITTERER PREIS FÜR GÜNSTIGE BANANEN


Ungeachtet der Ankündigungen fairer Preise kostet das Kilo Bananen bei Aldi Süd gerade mal 0,99 Cent (Stand Mitte März) – so wie Anfang 2018. Damals ließ die Entwicklungshilfeorganisation Fairtrade ausrechnen, welche externen, nicht bezahlte Kosten durch den Preisdruck entstehen: Im Schnitt belaufen sie sich pro Kiste konventioneller Bananen (18,1 Kilogramm) auf 6,70 Dollar. Sie äußern sich in mangelhafter sozialer Absicherung und unzureichender Vergütung von Arbeiterinnen und Kleinbauern. Die ökologischen Kosten betreffen Landnutzung, Wasserverknappung und Klimawandel. Auch bei Fairtrade-Bananen wurden externe, vor allem ökologische Kosten festgestellt: 3,65 Dollar pro Kiste. Nach einer Studie für Oxfam vom Jahr 2014 landen bei den Arbeitenden in Ecuador gerade mal 6,7 % des Bananenpreises, den Großteil streicht der Einzelhandel ein (34,6 %), danach folgen die Importeure (23,9 %).

missio München gehört dem Bündnis „Initiative Lieferkettengesetz“ an. Mehr Informationen

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