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20. April 2022
Interview:   Sandra Tjong
Interview mit Lea Rakovsky

"Betroffene von Menschenhandel werden selten erkannt"

Menschenhandel ist ein Milliardengeschäft und weltweit verbreitet. Das meiste spielt sich im Dunkeln ab. Der Verein Ban Ying in Berlin betreut Frauen, die in Deutschland Opfer von Ausbeutung, Gewalt und Freiheitsberaubung geworden sind. Projektleiterin Lea Rakovsky berichtet über die größten Hürden bei ihrer Arbeit und von Fällen, in denen die Frauen in angesehenen Haushalten wie Sklavinnen gehalten werden.
20. April 2022
Text: Sandra Tjong   Ban Ying e.V.

Lea Rakovsky von Ban Ying e.V.Welche Erfahrungen haben Frauen gemacht, die Sie betreuen?

Das ist sehr unterschiedlich. Es geht um hohe Arbeitsbelastung und fehlende Bezahlung bis hin zu extremer Ausbeutung, wo die Frauen sich in einer Zwangslage befinden und keinerlei Geld für ihre Arbeit bekommen.

In welchen Branchen arbeiten die Frauen?

Wir betreuen Betroffene, die in der Pflege tätig sind, in der Gastronomie, in Kosmetikstudios, als Reinigungskräfte oder Haus[1]angestellte und in der Sexindustrie.

Bei Menschenhandel wird häufig an Prostitution gedacht, bei Pflege oder Gastronomie eher an Ausbeutung – ist diese Zuordnung korrekt?

So klar lässt sich das nicht abgrenzen. Wir hatten Fälle in der Gastronomie, bei denen es eindeutig um Menschenhandel ging. Und dann kommen Frauen aus der Sexindustrie zu uns, die von manchen Bordellen positiv berichten, während ihnen in anderen die Freiheiten genommen worden sind. Auch bei Hausangestellten gibt es extreme Fälle von Ausbeutung. Manche müssen rund um die Uhr verfügbar sein. Sie bekommen weder Urlaub noch Lohn, ihnen wird der Pass weggenommen.

Wo geschieht so etwas?

Bei Hausangestellten geht es vor allem um Diplomatenhaushalte. Aber das bedeutet nicht, dass es nicht auch anderweitig vorkommt. Es ist eine Frage des Zugangs. Frauen, die sich für den Dienst bei Diplomaten bewerben, bekommen von der deutschen Botschaft normalerweise unsere Informationsbroschüre. Wir arbeiten auch mit dem Auswärtigen Amt zusammen, wo Hausangestellte jedes Jahr ihren Aufenthalt erneuern müssen.

Was machen Sie, wenn sich jemand an Sie wendet?

Rechtlich können wir leider nichts machen, da Diplomaten Immunität genießen. Bei ausstehenden Lohnzahlungen organisieren wir eine Mediation mit dem Auswärtigen Amt, der Klientin, den Diplomaten und der Botschaft des Arbeitsgebers. Manchmal funktioniert das. Es ist aber schon vorgekommen, dass der Arbeitgeber alles leugnet und die Botschaft ihn stützt. Als letztes Druckmittel gehen wir an die Öffentlichkeit.

Wie geht es weiter nach der Mediation? Besteht das Arbeitsverhältnis fort?

Oft wird es aufgelöst, und es geht darum, dass die Frau noch ausbezahlt wird. Leider haben Hausangestellte aus dem Ausland in Deutschland wenig Rechte. Wenn sie nach dem Konflikt gefeuert werden, haben sie kein Aufenthaltsrecht. Für viele ist aber eine Rückkehr in die Heimat unvorstellbar. Die Frauen unterstützen oft ihre ganze Familie. Auch wenn die Arbeit schlecht bezahlt wird, ist sie eine Einkommensquelle. Viele sind deshalb bereit, viel auszuhalten.

Sie gehen also davon aus, dass nur wenige die Missstände melden?

Ja, nur wenn es nicht länger zu ertragen ist. Die Arbeitgeber wissen, dass sie keine rechtlichen Konsequenzen riskieren. Das nutzen sie aus. Anders als in anderen Ländern müssen Hausangestellte in Deutschland zudem bei den Diplomaten wohnen. Das schafft Raum für Ausbeutung. Und die Angestellten können nicht den Arbeitgeber wechseln, das vergrößert die Abhängigkeit.

Sie haben sich ursprünglich um Frauen aus Südostasien gekümmert. Seit einigen Jahren kommen zunehmend Frauen aus afrikanischen Ländern zu Ihnen. Gibt es dafür eine Erklärung?

Unser Verein kann sich einfach mehr herumgesprochen haben. Ich denke aber, es hängt auch damit zusammen, dass Menschen mehr Gründe haben, nach Europa zu fliehen. Auf dem Weg nach Deutschland werden dann manche zu Opfern von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, zum Beispiel in Italien. In der Folge fliehen sie von dort. Problematisch ist, dass die deutsche Polizei nicht ermittelt, wenn eine Frau in Italien in die Fänge von Menschenhändlern geraten war, und die Betroffene hat hier wenig Rechte. Nach dem Dublin-Verfahren kann die Frau wieder nach Italien geschickt werden. Die Gefahr, dass sie in dieselben Netzwerke gerät, ist hoch.

Werden Frauen auch gezielt in ihrem Heimatland angeworben?

Es gibt Frauen, die mit der Aussicht angelockt werden, in einem Geschäft oder in einem Haushalt in Deutschland zu arbeiten – und dann landen sie im Bordell. Andere wissen, dass es um Prostitution geht, wurden aber über die Arbeitsbedingungen getäuscht. Sie wissen dann zum Beispiel nicht, dass sie keine Kunden oder Praktiken ablehnen dürfen und einen riesigen Teil ihres Lohns abgeben müssen – wenn nicht sogar alles. Sie verschulden sich, um nach Europa zu kommen. Dann wird ihnen gesagt, dass sie das Geld abarbeiten können, was natürlich nicht stimmt.

Aus welchen afrikanischen Ländern kommen die Frauen?

Vor allem aus westafrikanischen Ländern. Wie helfen Sie den Frauen? Oft bringen wir die Frau erst einmal unter, nach Möglichkeit in unserer Zufluchtswohnung. Wichtig ist, dass sie sich erst einmal ausruhen und stabilisieren kann, bevor sie Entscheidungen trifft. Will sie eine Anzeige machen, unterstützen wir sie. Stufen Polizei und Staatsanwaltschaft den Fall als Menschenhandel ein, bekommt die Frau für die Dauer des Verfahrens einen Aufenthaltsstatus, und wir betreuen sie. Wenn sie keine Anzeige machen will, unterstützen wir sie auch.

Wie geht es weiter, wenn keine Anzeige erfolgt?

Problematisch am deutschen Strafsystem ist, dass die Aufenthaltsgenehmigung davon abhängt, ob die Frau bereit ist, zu kooperieren und Informationen zu liefern. Viele Frauen trauen sich aber nicht, aus Angst vor den Tätern. Oder sie können keine präzisen Angaben machen. Zudem gibt es auch für diejenigen, die kooperieren, keine Garantie auf einen langfristigen Aufenthalt. Es kann also sein, dass sie gegen den Täter aussagen und nach dem Verfahren zurück ins Heimatland geschickt werden. Oft sind die Strippenzieher dort vernetzt. Wenn jemand keine Anzeige machen kann oder will, suchen wir nach anderen Möglichkeiten zu helfen. Manchmal kann die Frau Asyl beantragen.

Was muss sich ändern von Behördenseite?

Betroffene von Menschenhandel sollten aus humanitären Gründen Sicherheit bekommen, nicht aufgrund von Kooperation. In Italien ist es beispielsweise so. Weiter müsste es eine größere Sensibilisierung geben. Wir kooperieren mit der Polizei und schulen sie darin zu erkennen, wer ein potenzielles Opfer ist. Das Hauptproblem ist, dass viele Betroffene von Menschenhandel nicht als solche erkannt werden.

Woran kann man sie erkennen?

Es gibt Indikatoren wie der fehlende Pass, die Angst zu sprechen, kein Zugang zum Telefon. Aber diese Anzeichen müssen nicht immer zutreffen. Leider fehlt auch bei der Polizei das Bewusstsein, dass Menschen einen Anspruch auf Unterstützung haben, auch wenn sie keine Dokumente vorweisen können oder zunächst nicht reden wollen. Über diese Bedenk- und Stabilisierungsfrist, die jedem zusteht, werden Betroffene zu selten informiert.

BAN YING E.V.
Der Verein wurde 1988 von Sozialarbeiterinnen gegründet, um Frauen zu helfen, die zur Prostitution gezwungen werden. 1990 nahm die Koordinierungs- und Beratungsstelle ihre Arbeit auf. Diese kümmert sich um Frauen, die Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel geworden sind. Das Beratungsangebot gilt aber auch für Frauen, die im Zuge des Migrationsprozesses Gewalt erfahren, die Eheprobleme oder Sorgerechtsfragen haben. Darüber hinaus bietet der Verein Schulungen für die Polizei an, um diese für die Opfer von Menschenhandel zu sensibilisieren. 

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